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   BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B   

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https://dejure.org/2014,28753
BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B (https://dejure.org/2014,28753)
BSG, Entscheidung vom 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B (https://dejure.org/2014,28753)
BSG, Entscheidung vom 15. September 2014 - B 11 AL 44/14 B (https://dejure.org/2014,28753)
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  • BSG, 28.09.1993 - 7 BAr 58/93
    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG Beschluss vom 28.9.1993 - 7 BAr 58/93 - Juris; BFHE 105, 335; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 324 mwN).

    Hierfür ist die Schilderung des vollständigen Sachverhalts, insbesondere der vom LSG zugrunde gelegten Tatsachen sowie des zur Begründung seiner Entscheidung eingenommenen Standpunkts, unumgänglich; sie ist Minimalvoraussetzung für eine Prüfung der Entscheidungserheblichkeit, weil es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (BSG Beschlüsse vom 30.7.1993 - 7 BAr 12/93 -, vom 28.9.1993 - 7 BAr 58/93 - und vom 27.7.2011 - B 14 AS 3/11 B - alle veröffentlicht bei Juris).

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Dies erfordert, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Dass er die Entscheidung des LSG in der Sache für unzutreffend hält, eröffnet indes die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67).
  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG Beschluss vom 28.9.1993 - 7 BAr 58/93 - Juris; BFHE 105, 335; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 324 mwN).
  • BSG, 30.07.1993 - 7 BAr 12/93
    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Hierfür ist die Schilderung des vollständigen Sachverhalts, insbesondere der vom LSG zugrunde gelegten Tatsachen sowie des zur Begründung seiner Entscheidung eingenommenen Standpunkts, unumgänglich; sie ist Minimalvoraussetzung für eine Prüfung der Entscheidungserheblichkeit, weil es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (BSG Beschlüsse vom 30.7.1993 - 7 BAr 12/93 -, vom 28.9.1993 - 7 BAr 58/93 - und vom 27.7.2011 - B 14 AS 3/11 B - alle veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 27.07.2011 - B 14 AS 3/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Hierfür ist die Schilderung des vollständigen Sachverhalts, insbesondere der vom LSG zugrunde gelegten Tatsachen sowie des zur Begründung seiner Entscheidung eingenommenen Standpunkts, unumgänglich; sie ist Minimalvoraussetzung für eine Prüfung der Entscheidungserheblichkeit, weil es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (BSG Beschlüsse vom 30.7.1993 - 7 BAr 12/93 -, vom 28.9.1993 - 7 BAr 58/93 - und vom 27.7.2011 - B 14 AS 3/11 B - alle veröffentlicht bei Juris).
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AL 196/10

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelt auf

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    S 9 AL 196/10 (SG Koblenz).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 15.09.2014 - B 11 AL 44/14 B
    Über die betreffende Frage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und 53 und § 160a Nr. 31; BVerwG Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
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